4633 Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Modul 1
Im Kurs 4633 - Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Modul 1 erwerben Sie neben den unterschiedlichen 3D Druck-Verfahren auch die dazugehörige Anwendersoftware kennen. Außerdem erfahren Sie für welche Einsatzgebiete sich die einzelnen Verfahren eigenen und was die Vor- und Nachteile davon sind. Ebenso lernen Sie die Bedeutung der Materialwirtschaft bei der Abhandlung von 3D-Druck Aufträgen kennen.
In weiterer Folge werden die wesentlichen Aspekte von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Additiven Fertigung im Überblick und im Zusammenhang mit dem rechtlichen Rahmen (z.B. "Arbeitsplatzevaluierung", "STOP-Prinzip"), Ermittlung und Beurteilung von "Arbeitsstoffen", Arbeitsplatzhygiene und ausgewählten "Arbeitsmittel"-Themen, vermittelt.
Die Zielgruppe:
Personen mit Lehrabschluss, HTL-Abschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation, die ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe anmelden möchten.
- Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk, die 3D-Druck in der Produktion einsetzen wollen.
- Start-Ups, die Kunststoff-3D-Produkte anbieten möchten.
- Personen, die 3D-Druck-Dienstleistungen ergänzend zu einer bestehenden Gewerbeberechtigung anbieten wollen.
Die Voraussetzungen:
- Lehrabschluss oder HTL-Abschluss.
- Für Personen mit Lehrabschluss im Kunststoff-Bereich entfällt das Basismodul 4632.
Die Trainingsziele:
Nach dem Modul 1 - 4633K haben Sie die folgenden Kenntnisse erworben:
- Sie haben vertieftes Wissen zu den 3D-Druck-Verfahren und Druckersystemen.
- Sie kennen Beispiele für Anwendersoftware und können diese bedienen.
- Sie können Material effizient beschaffen und umweltgerecht entsorgen.
- Sie wissen um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
- Sie kennen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, Normen und Richtlinien.
- Sie setzen dieses Wissen in einer 3D-Druck Projektarbeit um.
Ihr Qualifikationsnachweis:
Zeugnis
Hinweis:
Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Lehrgangs und der Abschlussprüfung am Ende des Moduls 2 erhalten Sie eine positive Stellungnahme der Fachvertretung Kunststoffverarbeiter zum Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen der individuellen Befähigung. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der Gewerbebörde im Zuge der Gewerbeanmeldung für ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe. Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung, eine Selbstständigkeit in einem anderen Gewerbe oder andere Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten aus dem Unternehmertraining). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.