8741 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen
Ein/Eine Badewart/-wärterin für Großanlagen ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
25.11.2024 - 28.11.2024
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ZEIT 36 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
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8741 Ausbildung zum/zur Badewart/-wärterin für Großanlagen

Die Anforderungen an das Bäderpersonal sind sehr vielfältig und werden neben den einschlägigen bädertypischen Gesetzen auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen, zB.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Straßenverkehrsordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sowie ÖNORMEN geregelt.

Sie setzen sich im Kurs „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Großanlagen“ mit den Inhalten der ÖNORM auseinander und bereiten sich optimal auf die Prüfung vor.

  • Ein:e Badewart/-wärtin für Großanlagenist eine qualizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.

Die Zielgruppe:

Alle, die sich zum/zur Badewart/-wärtin für Großanlagen ausbilden lassen wollen.

Die Inhalte:

lt. ÖNORM S 1150:2021-07

  • Bäderhygiene – Grundlagen
  • Bäderhygiene – Vertiefung
  • Physik und Chemie – Grundlagen
  • Physik und Chemie - Beckenbäder
  • Badewasseraufbereitung – Grundlagen
  • Badewasseraufbereitung – Vertiefung
  • Betriebsführung – Grundlagen
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 1
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 2
  • Hygienische Betriebsführung – Grundlagen
  • Hygienische Betriebsführung – Becken
  • Badeanlagen – Grundlagen
  • Sicherheit – Grundlagen
  • Kommunikation, Beschwerdemanagement – Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 1
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 2

Die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung:

  • Mindestanwesenheit im Kurs in Prozent: 80
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Identitätsnachweis

Die Prüfung:

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur mündlichen Prüfung „Ausbildung zum/zur Badewart/-wärtin für Großanlagen“ an.

Definition Großanlage

Großanlage ist eine Anlage mit zumindest einem Becken, welches eine Wasseroberfläche von über 200 m2 aufweist. (laut ÖNORM S1150:2021-07)

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