8818 Vorschriften 2a (Modul 4)
Sie lernen die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den LKW- und Busverkehr sowie den Einsatz des Kontrollgerätes. (gemäß Anlage 1 Ziffer 2a).
Die Zielgruppe:
Berufskraftfahrer:innen der Führerscheinklassen C, C+E, D und D+E
Die Trainingsinhalte:
Anwendung der Vorschriften
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 561/2006; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber oder das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
Grundsätzliches:
- Die Weiterbildung ist ein wiederkehrender Prozess zur Vertiefung und Wiederholung bestimmter Sachgebiete, eine Prüfung darüber gibt es nicht.
- Die Weiterbildung muss in Zeiträumen von jeweils maximal 5 Jahren wiederholt werden, da der Fahrerqualifizierungsnachweis maximal 5 Jahre gültig ist.
Weiterbildungsnachweis:
Für alle Führerscheine (unabhängig vom Stichtag) insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren
Ihr Qualifikationsnachweis:
Bescheinigung
Hinweis(e):
100 % Anwesenheitspflicht
Dieses Seminar bieten wir auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen
- Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
Jetzt anfragen: