2611 Personalverrechnung Grundlagen - Prüfung
Das Absolvieren der Personalverrechnung Grundlagenprüfung bietet eine Möglichkeit, die erworbenen Fähigkeiten formell zu bestätigen und die Glaubwürdigkeit im Bereich der Personalverwaltung zu stärken. Das Zeugnis dient als Nachweis für (potenzielle) Arbeitgeber:innen und trägt maßgeblich zur Anerkennung der erworbenen Kompetenzen bei.
13.02.2025 - 13.02.2025
WIFI Gmunden
Präsenzkurs

Verfügbar
90,00 eur Screenreader Text
ORT WIFI Gmunden
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden
ZEIT 1 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
90,00 eur

2611 Personalverrechnung Grundlagen - Prüfung

Das Absolvieren der Personalverrechnung Grundlagenprüfung bietet eine Möglichkeit, die erworbenen Fähigkeiten formell zu bestätigen und die Glaubwürdigkeit im Bereich der Personalverwaltung zu stärken. Das Zeugnis dient als Nachweis für (potenzielle) Arbeitgeber:innen und trägt maßgeblich zur Anerkennung der erworbenen Kompetenzen bei.

Die Zielgruppe:

Absolventinnen und Absolventen des Personalverrechnung Grundlagen Kurs

Die Voraussetzung:

Besuch des Personalverrechnung Grundlagen Kurs

Die Lernziele:

Das Ziel der Personalverrechnung Grundlagenprüfung besteht darin, den Teilnehmern eine formelle Bestätigung ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu bieten.

Durch das Bestehen der Prüfung erhalten die Kandidaten ein Zeugnis, das ihre Kompetenz im Bereich der Personalverwaltung und -abrechnung nachweist.

Das Zeugnis verbessert die Chancen der Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt, da es potenziellen Arbeitgebern einen verlässlichen Nachweis ihrer Fähigkeiten liefert.

Der Prüfungsablauf:

  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und besteht aus einem theoretischen Teil (Multiple-Choice) sowie einem praktischen Teil.
  • Die genauen Prüfungstermine sind im aktuellen WIFI-Kursbuch verzeichnet.
  • Während der Prüfung sind keine Unterlagen gestattet. Erlaubte Hilfsmittel sind Schreibzeug und ein Taschenrechner ohne Programmierfunktion. Die Verwendung von Rechenmaschinen oder Smartphones ist nicht erlaubt. Zudem dürfen keine Bleistifte oder radierbaren Stifte verwendet werden.
  • Das Prüfungsergebnis wird ausschließlich schriftlich (per Post) mitgeteilt. Telefonische Auskünfte können aus organisatorischen Gründen nicht erteilt werden. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr Zeugnis per Post zugesandt.

Ihr Qualifikationsnachweis:

WIFI-Zeugnis

Der Hinweis:

Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Taschenrechner zur Prüfung mit!