16282 Rechtliche Aspekte in der IT-Branche

Eine praktische Erörterung jüngster Trends und wichtiger Entwicklungen im Soft-warebereich

Erfahren Sie die Grundlagen und neuesten Entwicklungen im Softwarerecht. Das Seminar deckt nicht nur die letzten Trends bei IT-Verträgen – z. B. weg von Einmallizenzen hin zu SaaS und Cloud Lösungen ab, sondern spricht auch die wesentlichen Cybersecurity-Bestimmungen wie NIS2 und DORA an.
26.02.2025 - 26.02.2025
WIFI Linz
Präsenzkurs

Verfügbar
79,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 4 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
79,00 eur geförderter Preis für unsere Mitglieder der Berufsgruppe Informationstechnologie OÖ. Für Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 149,00 angeboten.

16282 Rechtliche Aspekte in der IT-Branche

Erfahren Sie die Grundlagen und neuesten Entwicklungen im Softwarerecht. Das Seminar deckt nicht nur die letzten Trends bei IT-Verträgen – z. B. weg von Einmallizenzen hin zu SaaS und Cloud Lösungen ab, sondern spricht auch die wesentlichen Cybersecurity-Bestimmungen wie NIS2 und DORA an. Durch den vermutlich breiten Anwendungsbereich der NIS2 Bestimmungen gibt es hier einigen Anpassungsbedarf bei Verträgen. Selbstverständlich werden auch die neuesten Entwicklungen rund um einschlägige Fragen aus dem Datenschutz abgedeckt.

Inhalte:

  • Grundlagen des IT-Rechts
  • DSGVO
  • NIS 2
  • DORA
  • Wartungsverträge
  • Softwareverträge
  • Aktuelle Entwicklungen

Der Trainer:

Dr. Axel Anderl, LL-M.

Die Zielgruppe:

Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Berufsgruppe Informationstechnologie

Der Preis:

Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Berufsgruppe Informationstechnologie € 79,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von 149,00 € angeboten. Die Berufsgruppe fördert € 70,-

Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.

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