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gem. § 24a AWG 2002
Sie erarbeiten sich das Fachwissen für die informative Befragung, um die gewerbliche Tätigkeit des Sammlers von nicht gefährlichen Abfällen ausüben zu dürfen. Die Inhalte: Rechtliche Vorschriften - chemisch-technische Zusammenhänge - Abgrenzungen zum ADR - Arbeitnehmerschutz und Klassifikation von Abfällen.
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