0252 Ausbildertraining

Gesetzliche Ausbildung für Lehrlingsausbilder:innen

Im Ausbildertraining erlernen Sie praxisnah die methodischen, psychologischen und rechtlichen Grundlagen für Ihre zukünftige Rolle in der Lehrlingsausbildung. Nach dem abschließenden Fachgespräch am Ende des Kurses erhalten Sie das Ausbilderzeugnis - Ihre Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen! Buchen Sie diesen Kurs jetzt auch als Präsenzkurs mit eLearning oder als Live Online Kurs mit eLearning!
20.05.2025 - 11.06.2025
WIFI Linz
Präsenzkurs

Verfügbar
640,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 40 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
640,00 eur inkl. Unterlagen und Ausbilderzeugnis

0252 Ausbildertraining

Sie bereiten sich optimal auf Ihre Rolle als Ausbilder:in vor. Ob Ausbildungsplan, rechtliche Aspekte, pädagogische und psychologische Grundlagen oder der richtige Umgang mit Lehrlingen. Sie bringen sich in allen Belangen der Lehrlingsausbildung praxisnah auf aktuellen Stand. Damit sind Sie für die Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung im Betrieb bestens gerüstet. Kompetente Trainer:innen mit Erfahrung, moderne Kursgestaltung, nachhaltige Lernmethoden hochwertige Kursunterlagen sowie Checklisten und Musterformulare für die Praxis garantieren Ihren Lernerfolg und höchste Qualität.

Nach dem abschließenden Fachgespräch erhalten Sie das Ausbilderzeugnis: Ihre Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen!

Dieser Kurs ist auch als Präsenzkurs mit eLearning und als Live Online Kurs mit eLearning buchbar.

Die Trainingsziele:

Sie sind in der Lage

  • die unterschiedlichen Dimensionen ihrer Rolle als Lehrlingsausbilder:in zu reflektieren und auf ihr berufliches und betriebliches Umfeld umzulegen
  • die Zielsetzung der dualen Berufsausbildung in Österreich sowie ihren eigenen Beitrag im Rahmen der dualen Berufsausbildung zu verstehen
  • die Auswahl von Lehrlingen durchzuführen und die Integration von Lehrlingen in den Betrieb zu begleiten
  • die Lebensphase von Lehrlingen zu verstehen und in ihrer Führungs- und Kommunikationsarbeit zielgruppenadäquat mit Lehrlingen umzugehen
  • ihr eigenes Kommunikations- und Führungsverhalten zu reflektieren
  • die rechtlichen Voraussetzungen und die Verankerung des Lehrlingswesens im österreichischen Rechtssystem zu berücksichtigen
  • ein Bewusstsein für ihren rechtlichen Handlungsspielraum in der Arbeit mit Lehrlingen zu entwickeln und zu beurteilen, wann (juristische) Expertinnen und Experten hinzugezogen werden müssen
  • die Aufgaben der Lehrlingsstellen zu beschreiben und ihre Anzeigepflichten gegenüber der Lehrlingsstelle wahrzunehmen
  • die Elemente des Lehrvertrags und deren rechtliche Relevanz zu beschreiben und den Abschluss eines ordnungsgemäßen Lehrvertrags zu verantworten
  • die Bestimmungen zur Auflösung eines Lehrverhältnisses korrekt anzuwenden

Die Zielgruppe:

  • Personen, welche den Qualifikationsnachweis für die Ausbildung von Lehrlingen erwerben möchten.
  • Lehrlingsausbilder:innen

Der Kompetenznachweis:

Das Ausbildertraining wird mit der Ausbilderberechtigung abgeschlossen.

Voraussetzung ist der Besuch des Kurses mit einer Mindestanwesenheit von 75%, die erfolgreiche Beurteilung des Fachgesprächs im Kurs und das vollendete 18. Lebensjahr (seit 27.8.2003 ist keine Berufspraxis mehr erforderlich).

Die Berufsbeschreibung:

Nähere Informationen zu Tätigkeitsbereichen, Arbeitsumfeld, Aufgabenschwerpunkten und Anforderungen finden Sie unter

http://www.bic.at/berufsinformation.php?beruf=lehrlingsausbilderin&brfid=1469

Entfall von Ausbilderprüfung bzw. Ausbilderkurs

Siehe https://www.wko.at/service/bildung-lehre/ausbilderpruefung1.html.

1. Erfolgreiche Ablegung einer der nachfolgend angeführten Prüfungen:

  • Unternehmerprüfung
  • Notariatsprüfung, Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen, Fachprüfung für Buchprüfer:innnen und Steuerberater:innen, Fachprüfung für Steuerberater:innen, Rechtsanwaltsprüfung, Ziviltechnikerprüfung, Prüfung für den Apothekerberuf, Richteramtsprüfung
  • Meisterprüfung gemäß landes- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz, sofern der Prüfungsteil über die fachlichen und pädagogischen Fertigkeiten zur Ausbildung von Lehrlingen erfolgreich abgelegt wurde
  • Dienstprüfung für Beamte und Beamtinnen des Bundes, der Länder oder Gemeinden für die Verwendungsgruppen A, B oder C oder für die Verwendungsgruppen A1, A2 oder A3 sowie die entsprechenden Dienstprüfungen für Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder oder der Gemeinden
  • Lehramtsprüfung an einer berufspädagogischen Akademie für Berufsschulen
  • Abschlussprüfung Meisterschule
  • Befähigungsprüfung für Baumeister:innen, Zimmermeister:innen, Steinmetzmeister:innen, Brunnenmeister:innen, Bauträger:innen, Ingenieurbüros, Unternehmensberater:innen und Gastgewerbe

2. Die Ausbildung an Werkmeisterschulen, Bauhandwerkerschulen oder an einer mindestens 2-jährigen Fachakademie, sofern nachgewiesen wird, dass ein Unterricht im Ausmaß von mindestens 40 Unterrichtseinheiten in den Bereichen Berufspädagogik, Mitarbeiterführung und Kommunikation erteilt wurde

3. Die Ausbildung an den Meisterklassen

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/bildung-lehre/unternehmerpruefung-ausbilderpruefung.html

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