8806 C95/D95- Gesamtweiterbildung

Fahrer-Qualifizierung gemäß § 12 GWB, BGBl. II 139/2008

Führerscheinbesitzer in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. Führerscheinbesitzer, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuerst die Grundqualifizierung (bei der Landesregierung) absolvieren. Diese Grund- oder Weiterbildung (EUR 720,- statt Einzelmodule EUR 850,-) ist spätestens nach 5 Jahren aufzufrischen. Bus-Lenker müssen zusätzlich den Kurs 8820 besuchen.
07.04.2025 - 11.04.2025
WIFI Wels
Präsenzkurs

Verfügbar
720,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Wels
Dr. Koss-Str. 4
4600 Wels
ZEIT 50 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
720,00 eur inkl. Unterlagen und Bescheinigung

8806 C95/D95- Gesamtweiterbildung

Führerscheinbesitzer:innen in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. In dieser C95 Gesamtweiterbildung werden sämtliche Module der LKW-Fahrerweiterbildung angeboten. Bus-Lenker benötigen ein Zusatzmodul (Kurs 8820)

Die Zielgruppe:

Lenker:innen mit Führerscheinen der Klassen C und D

Achtung für Führerscheinbesitzer:innen C mit 10. Sept. 2009, D mit 10. Sept. 2008: Grundqualifizierung mit Prüfung muss bereits abgelegt sein.

Die Voraussetzungen:

Die Trainingsinhalte:

Sämtliche Module der LKW-Fahrerweiterbildung werden in diesem Lehrgang angeboten.

(8810, 8812, 8814 und/oder 8820, 8818, 8819)

Bus-Lenker benötigen ein Zusatzmodul (Kurs 8820). Insgesamt müssen LKW- bzw. Bus-Lenker fünf Trainingsmodule absolvieren (Modul 3 – ist unterschiedlich, LKW Kurs 8814, Bus Kurs 8820).

Gleichzeitig haben Sie in diesem Lehrgang durch das spezielle Design die Möglichkeit, gleich für Bus und LKW die Weiterbildung zu absolvieren.

Am Ende des Lehrgangs erhalten Sie die gesetzliche Bescheinigung über die absolvierte Weiterbildung.

Grundsätzliches:

  • Die Weiterbildung ist ein wiederkehrender Prozess zur Vertiefung und Wiederholung bestimmter Sachgebiete, eine Prüfung darüber gibt es nicht.
  • Die Weiterbildung muss in Zeiträumen von jeweils maximal 5 Jahren wiederholt werden, da der Fahrerqualifizierungsnachweis maximal 5 Jahre gültig ist.

Weiterbildungsnachweis:

Für alle Führerscheine (unabhängig vom Stichtag) insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren

Ihr Qualifikationsnachweis:

Bescheinigung

Hinweis(e):

100 % Anwesenheitspflicht

Bus/LKW-Lenker, welche bereits diese Gesamtweiterbildung absolviert haben, können mit dem Zusatztag (Kurs 8820) Ihre Lenkerberechtigung auch für das Buslenken erneuern.

Gemäß BGBl. II Nr. 531/2021 §12 Abs.7ersetzt die Ausbildung zum Gefahrgutlenker (Kurs 8835) eine Ausbildungseinheit für die C95/D95 Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden.

Gemäß BGBl. II Nr. 531/2021 §12 Abs.7ersetzt der Befähigungsnachweis Tiertransport (Kurs 8855) einmalig eine Ausbildungseinheit für die C95/D95 Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden (einmalig bedeutet, dass dieser nur einmal eingereicht werden kann).

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Führerschein haben, können Sie sich gerne an das Amt der Oö. Landesregierung unter T 0732 77 20 – 155 62 oder E verk.post@ooe.gv.at wenden.

NEU – Weiterbildungsförderung – exklusiv für Sekundärrohstoffhändler:innen

Gefördert werden bestimmte Aus- und Weiterbildungskosten, die vom Unternehmer selbst bzw. von dessen Mitarbeitern absolviert wurden. Voraussetzung für eine Förderung der Kosten für Mitarbeiter ist, dass die Weiterbildungskosten der Mitarbeiter vom Unternehmer getragen wurden.

Bitte beachten Sie die Details in den Richtlinien!

Förderrichtlinien Förderantrag

FAQ (Häufige Fragen):

Wie lange hat man für die C/D95 Weiterbildung Zeit?

  • Insgesamt 5 Jahre.

Gilt der Führerschein Eintrag (95) ab Zeitpunkt der Schulung oder ab Eintragung durch die BH?

  • Man hat insgesamt 5 Jahre Zeit, die fünf Module aufzufrischen (egal wann). Kurz vor Ablauf geht man mit den Bescheinigungen zur BH und ab Eintragung durch die Behörde gilt der Ausweis wieder 5 Jahre.

Ist es egal welche Module bei uns besucht werden, wenn ein ADR-Lenker-Schein vorhanden ist?

  • Wenn eine aktuelle ADR-Lenker-Schulung nachgewiesen wird (nicht älter als 5 Jahre), werden 7 Stunden Weiterbildung von der BH angerechnet. Um welche Sachgebiete es sich dabei handelt ist belanglos. Die Entscheidung liegt beim Lenker.

Ist es egal welche Module bei uns besucht werden, wenn ein Befähigungsnachweis Tiertransport vorhanden ist?

  • Wenn dieser Nachweis nicht älter als 5 Jahre ist, werden 7 Stunden Weiterbildung von der BH angerechnet. Um welche Sachgebiete es sich dabei handelt ist belanglos. Die Entscheidung liegt beim Lenker.

Kann dieser Lehrgang auch als Vorbereitung auf die Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ besucht werden.

  • Ja, diese 5 Module dienen auch als sehr gute Vorbereitung auf die Grundqualifikationsprüfung

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
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  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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