5653 Ausbildung Brandschutzbeauftragte:r
Brandschutzbeauftragte sind Personen mit technischem Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß TRVB 117 O, welche die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen.
Dieser Lehrgang gilt in Kombination mit der Ausbildung zum:r Brandschutzwart:in (Modul 1) als Grundausbildung gemäß TRVB 117 O zum/zur Brandschutzbeauftragten.
Die Zielgruppe:
- Personen, die für die Verwendung als Brandschutzbeauftragte vorgesehen sind
- aber auch für Personen, die die Funktion des Stellvertreters oder Stellvertreterin eines/einer Brandschutzbeauftragten ausüben.
Die Voraussetzungen:
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Modul, ist der Besuch des Modul 1 – Brandschutzwart:in (Kursnr.5652) oder mind. Gruppenkommandantenkurs (Führen-I) der österr. Feuerwehrausbildungen!
Die Trainingsinhalte:
- Gesetzliche Bestimmungen
- Baulicher Brandschutz, Baustoffe
- Bauteile
- Technischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Erste und erweiterte Löschhilfe sowie Brandgefahren.
Mitzubringen:
Brandschutzpass oder Nachweis des Gruppenkommandanten oder Gruppenkommandantin (Führen-I)
Wir bitten um Abgabe eines PASSFOTOS am ersten Kurstag, sollte Sie keinen Brandschutzpass besitzen!
Hinweis(e):
Schreibt die Behörde nicht ausdrücklich eine:n Stellvertreter:in vor, genügt für die vertretende Funktion die Ausbildung zum:r Brandschutzwart:in (Kursnr.5652). Der Brandschutzpass ist alle fünf Jahre zu verlängern. Unsere Empfehlung dafür ist die Brandschutztagung (Kursnr.5650).
Die Prüfungsordnung ist ersichtlich unter:
https://www.wifi-ooe.at/fileadmin/content/Allgemeine_Pruefungsordnung.pdf
Fachseminare finden Sie unter: https://www.wifi-ooe.at/k/brandschutz
FAQ:
Entfällt das Modul 1 (Brandschutzwart:in), wenn Sie Feuerwehr-Gruppenkommandant:in sind?
JA
Kann der Brandschutzbeauftragte seine Gültigkeit verlieren?
JA, nach 5 Jahren
Wie kann ich meinen Brandschutzpass verlängern?
Die Verlängerung wird mit einer Schulung von 7 EH gewährt und muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre absolviert werden. Für diese werden folgende Kurse angeboten:
- 5650 Brandschutztagung
- 5672 Brandschutzgruppe
- 5670 N3 Fachkurs
- 5669 N2 Fachkurs
- 5668 N1 Fachkurs
- 5664 Druckbelüftungsanlagen
- 5663 Brandmeldeanlagen
- 5662 Fachkurs Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- 5661 Fachkurs Gaslöschanlagen
- 5660 Fachkurs Sprinkleranlagen
Kann ich ohne den Besuch des Kurses zum/zur Brandschutzwart:in (Kursnr.5652) oder der Ausbildung zum/zur Feuerwehr-Gruppenkommandant:in, den Kurs zum/zur Brandschutzbeauftragen besuchen?
NEIN
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